Unsere Unternehmenskultur steht für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit.
Über diese Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 HinSchG erhalten haben.
Wie das System Sie schützt:
- Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen.
- Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen:
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine beispielhafte Übersicht von Verstößen, die gemäß § 2 HinSchG für einen Hinweis relevant sein könnten.