Herzlich willkommen
Unsere Unternehmenskultur steht für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit.

Über diese Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 HinSchG erhalten haben.

Wie das System Sie schützt:
  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen. 
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.  

Wie Sie sich selber schützen:
  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.

Auf der folgenden Seite finden Sie eine beispielhafte Übersicht von Verstößen, die gemäß § 2 HinSchG für einen Hinweis relevant sein könnten.